Verantwortlich:
Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Witterschlicker Heimatkultur e.V.
Helmbrecht Boege
Servaisstraße 69
53347 Alfter- Witterschlick
Kontakt:
Telefon-Festnetz: 0228 / 644356
- Mobil: 0176 480 413 06
E-Mail: info@witterschlicker-heimatkultur.de
Registereintrag
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Bonn
Registernummer: VR 8980
Öffentliche Mitgliederversammlung am 09.Aug. 19.30 Uhr im Lambertushof
Liebe Mitglieder, Freundinnen, Freunde und Förderer des
Vereins Witterschlicker HeimatKultur e.V.
Hiermit lade ich Sie ein zur 1. Mitgliederversammlung 2023 am Mittwoch dem 09. August. um 19.30 Uhr im Lambertushof.
Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Gäste sind willkommen.
Ein wichtiger Tagesordnungspunkt ist die Wahl eines/einer 1. Vorsitzenden. Seit dem Tod von Wolfgang Pfister ist dieser Posten vakant. Die Geschäftsführung wird seitdem vom Schriftführer, der auch gleichzeitig der stellvertretende Vorsitzende ist, und von der Schatzmeisterin wahrgenommen. Damit der Verein bei evtl. Ausfall einer dieser beiden Vorstandsmitglieder geschäftsfähig bleibt, wurde die Satzung auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.08.2022 in § 9 dahingehend geändert, dass der Verein gerichtlich und außergerichtlich nur von einem geschäftsführenden Mitglied vertreten werden kann.
Für den Fall, dass die Wahl eines 1.Vorsitzenden nicht zustande kommt, bleibt es bei Geschäftsführung nur durch Schriftführer/in und Schatzmeister/in. Die derzeitigen Amtsinhaber haben sich, falls keine anderen Kandidaten aufgestellt und gewählt werden, zu einer Wiederwahl bereit erklärt.
Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt ist die Aussprache und Beratung zum Arbeitsprogramm des Vereins, Wo können bzw möchten sich Mitglieder in die Vereinsarbeit einbringen? Ohne Ergänzung und Verjüngung der zurzeit aktiven Mitglieder ist die Weiterführung des Hofcafés in Frage gestellt, kann der historische Bakkes nicht reaktiviert und kann die Ausstellung zur kultur- und wirtschafsgeschichtlichen Entwicklung des Ortes nicht entsprechend den heutigen Anforderungen umgestaltet werden.
Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung finden Sie auf Seite 2 dieser Einladung. Bitte tragen Sie durch Ihre Teilnahme an der Mitgliederversammlung und mit Ihren Anregungen und Unterstützungsangeboten dazu bei, dass die Vereinsarbeit im Sinne der satzungsgemäßen Ziele erfolgreich weiter geführt werden kann.
Die Satzung des Vereins können Sie auf unserer Webseite unter „Impressum“ einsehen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmbrecht Boege Schriftführer u. stellvertretender Vorsitzender
Einladung Öffentliche Mitgliederversammlung des Vereins Witterschlicker HeimatKultur e.V. Mittwoch, 09.08.2023 um 19.30 Uhr im Lambertushof, Witterschlick, Hauptstr. 238
Tagesordnung 1. Begrüßung, Annahme der Tagesordnung, Totenehrung 3. Geschäftsbericht des Vorstandes für 2022/23 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstands 7.1. Wahl des/der Vorsitzenden 7.2. Wahl des/der Schriftführers:-führerin 7.3 Wahl von Beisitzern/Beisitzerinnen
8. Aussprache und Beratung zum Arbeitsprogramm 2023/24 Im Besonderen: Neugestaltung der ständigen Ausstellung zur Witterschlicker Kultur- und Wirtschaftsgeschichte und Wiederinbetriebnahme des Backes – Herangehensweise
9. Mitgliederwerbung 10. Anschaffungen, Ersatzbeschaffungen 11. Verschiedenes
Für den Vorstand
Helmbrecht Boege, Schriftführer und stellvertretender Vorsitzender |
Satzung des Trägervereins Haus Kessenich e.V.
(Stand: 19.04.2023 )
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
§ 2 Zweck des Vereins
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
Dazu übernimmt der Verein die Unterhaltung und den Betrieb des Hauses Kessenich.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen
Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber
hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der
Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.
Mitglieder sind verpflichtet den Verein und den Vereinszweck
– auch in der Öffentlichkeit –,in ordnungsgemäßer Weise zu
unterstützen.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung der dreimonatigen Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnung, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt davon unberührt.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Einladung erfolgt 14 Tage vorher schriftlich oder per E-Mail über die Mailingliste durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse.
Spätere Anträge – auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge – müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge)
$ 9 Vorstand
Vorstandsmitglieder müssen Mitglieder im Förderverein sein. Sie werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist zulässig.
Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger im Amt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich allein vertreten entweder durch die/den Vorsitzende/n, den/die Schriftführer/in oder den/die Schatzmeister/in.
§ 10 Stimmrecht, Beschlussfähigkeit
§ 11 Kassenprüfer
Über die Jahresmitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für
die Dauer von 2 Jahren zu wählen.
Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren
ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen
und dabei insbesondere die satzungsgemäße und steuerlich
korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich
nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten
Aufgaben.
Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das
Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.
§ 12 Vermögen
§ 13 Haftung gegenüber den Mitgliedern
Der Verein haftet nicht gegenüber seinen Mitgliedern bei Unfällen jeglicher Art, die bei Veranstaltungen, Versammlungen, Ausflügen usw. entstehen.
§ 14 Auflösung des Vereins
Die vorstehende Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 21.08.2008 beschlossen und in der Vorstandsitzung vom 17.11.2008 in
§ 8 Abs. 5 geändert
und auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.08.2022 in § 9 Abs.3 geändert.
Bonn, 19.04.202
gez.: Helmbrecht Boege (stelv, Vorsitzender) gez.: Sigrid Pippon (Kassiererin)